ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. Geltungsbereich: 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Katrin Guggemos (Coaching und Training).

Mit der Buchung eines Blocks/ Einzelkarte für Coachings, Trainings oder anderen Veranstaltungen, akzeptiert der/die Teilnehmer*in die nachstehenden Geschäftsbedingungen. 

2. Vertragsarten und Konditionen 

a.) Karten und Blöcke 

  • Einzel Einheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Coaching- oder Trainingseinheit (50 Minuten)
  • 3er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 3 Einheiten
  • 5er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 5 Einheiten

Alle Blöcke sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig, ab dem Tag der Buchung und können ausnahmslos nicht übertragen oder in bar abgelöst werden. 

Individuell erstellte Angebote zu Trainings, Workshops oder Ähnlichem werden preislich unterschiedlich gestaltet und die oben genannten Preise und Blöcke finden dabei keine Anwendung. Individuelle Angebote werden schriftlich erstellt mit einer Auflistung der Preisgestaltung.

Die Nichtnutzung des Angebots aus in der Sphäre des/der Teilnehmer*in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung.

b) Preise und Zahlung: 

Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise, wir weisen darauf hin, dass Katrin Guggemos laut Kleinunternehmer Regelung umsatzsteuerbefreit ist.
Die Zahlung erfolgt unverzüglich bei Buchung des jeweiligen Blocks/Karte oder Annahme eines individuell gestellten Angebots.

3. Gerichtsstand, geltendes Recht

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Für alle Streitigkeiten zwischen Katrin Guggemos und den/der Kunden/in als ausschließlicher Gerichtsstand das für 3011 Purkersdorf sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

4. Sonstiges 

Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.